Handicap-Car-gratis-Vermittlung.
Ehrenamtliche Mobilitätsberatung
Gesetzestext Ihr Recht:

Finanzielle Hilfen

Die Kraftfahrzeughilfe ist ein wichtiges Instrument zur Wiedereingliederung behinderter Menschen in Arbeit und Beruf. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt sie im Rahmen der medizinischen Rehabilitation in Betracht, ggf. kann sie auch zur allgemeinen sozialen Rehabilitation gewährt werden.

Wer nicht berufstätig ist, muss nachweisen, dass er aufgrund seiner Behinderung auf die ständige Benutzung des eigenen Fahrzeuges angewiesen ist, um am öffentlichen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilnehmen zu können.

Im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung wird die Erlangung der Fahrerlaubnis, die Beschaffung eines Fahrzeuges und/oder die behinderungsbedingte Zusatzausstattung unter gegebenen Voraussetzungen finanziell unterstützt, wobei die Leistungen als Zuschüsse oder Darlehen erbracht werden. Hierfür sind verschiedene Kostenträger zuständig (allerdings nicht die gesetzliche Krankenkasse).

Es gibt drei Voraussetzungen, um nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung Unterstützung zu erhalten:

1.      Aufgrund des persönlichen Handicaps sind Sie nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Fahrzeugs angewiesen (§3 KfzHV SGB I), um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen.

2.      Sie müssen das Auto selbst fahren können oder haben jemanden, der das übernimmt.

3.      Es ist kein Fahrzeug vorhanden, dessen weitere Benutzung Ihnen zumutbar ist.

Die Unterstützung zum Kauf eines Fahrzeuges wird i.d.R. als Zuschuss geleistet, der sich nach dem Einkommen des Antragstellers richtet und bis zur Höhe des Kaufpreises, jedoch mit maximal 9500 Euro geleistet wird.

Die Umrüstung des Fahrzeugs, die wegen der Behinderung erforderlich ist, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit können im vollen Umfang übernommen werden.

Auch die Kosten zur Erlangung der Fahrerlaubnis werden durch einen Zuschuss unterstützt, der sich allerdings wieder nach dem Einkommen richtet. Ist der Führerschein bereits vorhanden, werden die Kosten für Untersuchungen, Gutachten sowie die Eintragungen der Auflagen i.d.R. vom Kostenträger geleistet.
Sie müssen unbedingt beachten, dass alle Anträge, sowohl diejenigen für die Beschaffung und/oder Umrüstung eines Fahrzeuges als auch diejenigen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis, gestellt werden müssen, bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, bzw. bevor Sie sich bei uns anmelden.
Die folgende Tabelle bietet einen ersten Überblick darüber, an welche Behörde Sie sich wenden können. Dabei ist jede Behörde verpflichtet, Ihren Antrag zu dokumentieren, zu prüfen, wer tatsächlich für Sie zuständig ist und die Papiere ggf. schnellstmöglich an die entsprechende Stelle weiterzuleiten (§16 SGB I). Träger, wie die Agentur für Arbeit, die BfA und LVA sind sogar verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt von „entscheidungsfähigen Unterlagen“ zu tun (§14 SGB IV).

Antragsteller
Kostenträger
Voraussetzungen für eine Kostenerstattung
Gesetzliche Grundlagen
Auszubildende (und fünf Jahre danach), Arbeitnehmer, Arbeitslose mit einer Aussicht auf einen Arbeitsplatz
Bundesagentur für Arbeit




Rentenversicheungsträger LVA, Bundesknappschaft, Landwirtschaftliche Alterskasse, Bundes- Bahnversicherungs- Anstalt, Seekasse

Rentenversicherungsträger ist die Bundesversicherungsanstalt für Arbeit BfA
Bedingungen der KfzHV sowie weniger als 15 Jahre Beitragszahlung in die Rentenversicherung

Bedingungen der KfzHV sowie mehr als 15 Jahre Zahlung der Renten- versicherungsbeiträge
Bundessozialgesetzbuch SGB IX Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) vom 30. September 1991
Menschen, bei denen die Behinderung Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ist.
Ausführungsbehörden der gesetzl. Unfallversicherung des Bundes, der Länder und der Gemeinden, Berufsgenossenschaften, Feuerwehrunfallversicherung

 

 

Kriegsopfer, Wehrdienstgeschädigte, Behinderte, die unter die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes fallen.
Orthopädische Versorgungsstelle (OvSt), Kriegsopferfürsorge, Fürsorgestellen

 

 

Schüler, Studenten, Hausfrauen/-männer, Rentner/innen, Beamte, Selbstständige und Behinderte ohne Berufstätigkeit
Sozialhilfeträger, Integrationsamt

 

Gesetz über die Versorgung der Opfer
*Art und Umfang der KfzHilfe im Rahmen des BSHG sind regional unterschiedlich, eine vorhergehende Beratung ist daher zu empfehlen. Überörtliche Träger der Sozialhilfe verweisen dabei angesichts ihrer leeren Kassen gern auf vorhandene Behindertenfahrdienste und unterstellen damit eine ausreichende Möglichkeit zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Von dieser Auffassung sollten Sie sich nicht verunsichern lassen und sie direkt zurückweisen, da die häufig langen Voranmeldezeiten jegliche Flexibilität verhindern und ein Auto auf Dauer sogar günstiger sein kann.

Behindertenvereine oder –vertretungen, Reha-Beratungsstellen der BfA oder Servicestellen der Rentenversicherungsträger und der gesetzlichen Krankenkassen können aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen bei der Wahl der richtigen Behörde, sowie bei der Antragsstellung helfen, indem sie Ihren Antrag prüfen und die nächsten Schritte einleiten.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

·         Antragsunterlagen (Formantrag oder formlos), persönliche Daten, Förderbescheid (§10 KfzHV) und Sozialversicherungsverlauf (evtl. vorher beim Rentenversicherungsträger einholen).

·         Nachweis über die anerkannte Schädigung, bzw. Behinderung (Merkzeichen). (Gutachten erst in Auftrag geben, wenn sie für die Förderung tatsächlich gebraucht werden, weil die Kosten nur in dem Fall vom Kostenträger übernommen werden.)

·         Kostenvoranschlag über Grundfahrzeug und Umbaumaßnahmen, bzw. Fahrausbildung bei der Fahrschule.

·         Wenn bereits vorhanden: Kopie des Führerscheins.

·         Begründungsschreiben über die Notwendigkeit, aufgrund einer Schädigung oder Behinderung auf ein Fahrzeug angewiesen zu sein.

Um Verzögerungen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, den Antrag per Einschreiben abzuschicken. Das ist zwar etwas teurer und gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch kann alles andere das Bewilligungsverfahren unnötig verzögern.

Der zuständige Sachbearbeiter wird entscheiden, ob noch zusätzliche Untersuchungen und Gutachten (siehe Gutachten) und ein Gespräch mit einem technischen Berater notwendig sind. Mit dessen Unterstützung wird Ihre tägliche Anforderung beurteilt und entschieden, welche Fahrhilfen bei Ihrer körperlichen Einschränkung in den Führerschein eingetragen werden müssen.

 

Quelle My Handicap.